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    Unfallkosten absetzen

    Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine rät Region (MB). Viele Arbeitnehmer erleiden mit ihrem Pkw selbstverschuldete Verkehrsunfälle. Die Kosten eines Zusammenstoßes können beim Finanzamt steuerlich geltend gemacht werden, wenn sie auf der Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, während einer Auswärtstätigkeit oder einer anderen betrieblichen Fahrt entstanden sind. Erich Nöll, Geschäftsführer des Bundesverbandes der Lohnsteuerhilfevereine, erklärt: „Dabei haben diejenigen…