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Kurzmeldungen vom 13.02.2021
NEUREGELUNG – Die Stadt Senftenberg nimmt seit diesem Jahr auch einige Aufgaben der unteren Straßenverkehrsbehörde wahr. Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Stadt und dem Landkreis Oberspreewald-Lausitz umfasst insbesondere die Erteilung von befristeten Ausnahmegenehmigungen nach der Straßenverkehrsordnung, wie zum Beispiel Handwerkerparkkarten oder Bewohnerparkausweise. Auch für Ausnahmegenehmigungen im Zusammenhang mit Wohnungsumzügen oder Container- und Gerüstaufstellungen innerhalb des…
