Schlagwort: Landwirtschaft und Flurneuordnung

  • Laubfeuer sind tabu

    SPN-Kreis kann drastische Strafen verhängen Forst/Spremberg (MB). Wie in jedem Jahr zur Herbstzeit wird eine Frage häufiger gestellt: „Darf man das Gartenlaub und die pflanzlichen Abfälle eigentlich verbrennen?“ Im Land Brandenburg ist das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen verboten. Die Regelungen mit den Verbrennungszeiträumen wurden abgeschafft. Alljährlich im Frühling und im Herbst sind dennoch immer wieder…