Schlagwort: Eindämmungsverordnung

  • Rastlos im Lockdown

    Rastlos im Lockdown

    Was macht die Eindämmungsverordnung mit den Traditionen und Vereinen? Das Beispiel Ströbitz. Cottbus (hnr.). Die dicken wendischen Röcke und farbenfroh bestickten Tücher und Schürzen bleiben in den Truhen, Reiter lassen die Stiefel, Frauen die Kuchenbleche im Schrank, Instrumente der Kapellen sind stumm, auch die Lampions der Kleinsten leuchten nicht. Corona lässt die prallen Traditionsbilder der…

  • Leserbrief: Warum testen?

    Annette Koslick aus Cottbus ließ uns ihre persönlichen Erkenntnisse bezüglich Corona zukommen: Ich bin entsetzt, was die Politik mit dem Wort Corona alles erreichen kann und enttäuscht, wie die Menschen darüber nachdenken. Eine Bekannte zeigte mir freudestrahlend ihren Corona Test. Ich fragte: Bist du krank? Nein, sagte sie, der ist doch umsonst und in 14…

  • Handwerkskammer fordert Lockerungen

    Handwerkskammer fordert Lockerungen

    Kosmetikbetriebe maßlos enttäuscht / Belastungsgrenze vieler Unternehmen ist längst erreicht /Mittelstandsinitiative aus Cottbus findet breite Unterstützung. Region (MB). Das Handwerk fordert eine schrittweise Öffnung der Wirtschaft. Die Belastungsgrenze bei vielen Unternehmen sei längst erreicht. Nach den Beschlüssen des Coronagipfels am Mittwochabend sollen Friseurbetriebe nun unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts mit Reservierungen sowie…

  • OSL: Kinderbetreuung ab Montag

    OSL geht eigenen Weg / Möglichst viele Familien sollen unterstützt werden OSL (MNB). Kitakinder in Brandenburg haben ab Montag einen Anspruch darauf, an mindestens einem Tag in der Woche für vier Stunden betreut zu werden – insofern die Kitas, die sich gleichzeitig mit Hygiene- und eingeschränkten Gruppengrößenvorgaben konfrontiert sehen, Kapazitäten haben. Vorrangig sollen hierbei Vorschüler berücksichtigt…

  • Cottbus: Bußgelder bis 25.000 Euro

    Cottbus (hnr.) Bundesweit sind die Einschränkungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie erweitert worden. Auch Cottbus hat eine „Änderungsordnung zu Eindämmungsverordnung“ erlassen. Das Verbot zum Betreten öffentlicher Orte (Gaststätten usw.) galt bisher bis 5. April; es ist überall bis 19. April erweitert worden. Zugleich wurde ein Bußgeldkatalog aufgestellt, der im Land Strafen ab 25 Euro bis…