Cottbus (hnr.) Bundesweit sind die Einschränkungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie erweitert worden. Auch Cottbus hat eine „Änderungsordnung zu Eindämmungsverordnung“ erlassen. Das Verbot zum Betreten öffentlicher Orte (Gaststätten usw.) galt bisher bis 5. April; es ist überall bis 19. April erweitert worden.
Zugleich wurde ein Bußgeldkatalog aufgestellt, der im Land Strafen ab 25 Euro bis zu 25 000 Euro bei vorsätzlichen schweren Gesundheitsgefährdungen zulässt. Neun Teams des Ordnungsamtes wurden gebildet, die auch Kontrollstreifen fahren. Die Polizei unterstützt diese Maßnahmen. Laut Krisenmanager Thomas Bergner wurden bis Mittwoch sechs Verfahren eingeleitet, insgesamt sei aber „große Disziplin bei der Einhaltung der Verordnung“ festzustellen.
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