Natur leidet am Recht

K_kommentar_wpEines vorneweg: folgender Vergleich hinkt, und trotzdem ist er zum Veranschaulichen eines Problems nützlich. Angenommen an der Straße liegt ein Unfallopfer. Sofortmaßnahmen sind nötig. Der erste – und das ist auch der beste – Gedanke ist der nach der Gesundheit des Menschen. Handeln statt Hadern ist gefragt. Ist der Mensch in Not, wird keine Sekunde verloren. Doch wie sieht es aus, wenn die Natur in Not ist? Als das Thema braune Spree im vergangenen Frühjahr – zu spät aber dafür medial lautstark – auf die Schreibtische jener kam, die hier Maßnahmen zu ergreifen haben, gab es auch ein Wort, das in keinem Satz fehlen durfte: Sofortmaßnahmen. Nun gibt es keine Definition, welcher Zeitraum unter „sofort“ zu verstehen ist, wer sich aber heute an jene Stellen in Spremberg oder im Spreewald stellt, die vor einem Jahr braungefärbt waren, wird keinen Unterschied erkennen. Der Patient Natur liegt immer noch hilflos am Straßengraben. Grund hierfür ist wohl weniger fehlender Wille, sondern etwas, das die Verantwortlichen gern als Nebensatz anfügen, wenn sie im Hauptsatz von Sofortmaßnahmen reden: „Aber alles muss im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen geschehen.“ Wasserrecht, Abfallrecht, Baurecht, Eigentumsrecht – die Liste der Rechte und Vorschriften, die zu berücksichtigen sind, bevor der Spree Erste Hilfe geleistet werden kann, ist lang. Und lang dauert so auch das Martyrium für die Natur und auch für jene Menschen, die sich dank der Spree ein touristisches Einkommen aufgebaut haben. Das Recht soll nicht gebeugt werden, aber in der Not sollte auch die Natur ein Recht auf unbürokratische Soforthilfe haben.