Braunkohlebergbau erbringt Sicherheitsleistung.
Region (MB). Offenbar auf Druck von Umweltschützern wurde erstmals in Brandenburg – und damit auch in ganz Deutschland – vom Braunkohlebergbau eine Sicherheitsleistung nach Bundesberggesetz eingefordert, um Rekultivierungsmittel zu sichern. Sie wurde am 29.09. von der Bergbausparte der LEAG, der Lausitz Energie Bergbau AG, an das Landesbergamt übergeben. Am 30.09. lief die Frist ab, bis zu welcher laut der aktuellen Tagebau-Hauptbetriebspläne Jänschwalde und Welzow-Süd eine neue Vorsorgevereinbarung zwischen Land und LEAG abgeschlossen werden musste. Sollte diese nicht zustande kommen, waren eine Patronatserklärung oder eben die Hinterlegung einer Sicherheitsleistung als z.B. Bürgschaft oder Versicherung beim Land erforderlich, damit die Zulassung nicht ihre Gültigkeit verliert.
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