Verspätete Steuerbescheide in Guben

Guben (MB). Im Zuge der Digitalisierung und aufgrund verpflichtender gesetzlicher Grundlagen ist ein Programmwechsel in der Stadtverwaltung Guben notwendig geworden. Dieser vollzieht sich in einem Prozess, aufgrund dessen im Jahr 2022 die Steuerbescheide nicht wie gewohnt Mitte Januar, sondern voraussichtlich erst im März 2022 versandt werden können. Das bedeutet unter anderem, dass der erste Zahlungs- bzw. Abbuchungstermin nicht der 15. Februar 2022 sein wird, sondern ca. 4 Wochen nach Versand der Steuerbescheide. Eine Ausnahme sind die Hundesteuerbescheide, welche noch im Januar 2022 versandt werden. Bei der Begleichung der Bescheide muss nun auch ein neuer Verwendungszweck angegeben werden, der dem Steuerbescheid entnommen werden kann. Nachfragen sind unter (03561) 6871-1201 möglich.

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