Novellierung des Hochschulgesetzes

Wieviel Mitwirkung- und Mitsprache vertragen gute Wissenschaft und Forschung?

Region (MB). Wieviel Autonomie vertragen Hochschulen? Was zeichnet ein erfolgreiches Landeshochschul- gesetz aus? Mit Fragen wie diesen befasst sich ein Symposium, das die Brandenburgische Technische Universität Cottbus-Senftenberg (BTU) und das Cottbuser Zentrum für Rechts- und Verwaltungswissenschaften am 17. Februar veranstalten. Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenfrei.
Der „Novellierungseifer“ des Ländergesetzgebers auf dem Gebiet des Hochschulrechts ist ungebrochen. Doch häufig werden politische Versprechen, die den Hochschulen im Vorfeld gemacht werden, in der Gesetzgebung nicht immer umgesetzt. Nicht selten werden Autonomieversprechen, wonach den Hochschulen mehr Eigenverant- wortlichkeit und damit größere Entscheidungsfreiheiten eingeräumt werden sollen, nicht eingehalten.
Bei der aktuellen Novellierung des Brandenburgischen Hochschulgesetzes scheint das Thema Autonomie ebenfalls keine Rolle zu spielen. Stattdessen sollen hochschulinterne Mitwirkungs- und Beteiligungsrechte intensiviert werden: „Gute Arbeit“ soll thematisiert, Fachhochschulen sollen durch die Möglichkeit der Betreuung von Promotionen gestärkt und die Stellung des brandenburgischen Hochschulkanzlers neu geregelt werden, wobei zugleich ein Festhalten an der bisherigen monokratischen Präsidialverfassung nicht mehr beabsichtigt ist.
Diesen Aspekten widmet sich das Symposium „Mehr Autonomie für Hochschulen? Symposium zur Novellierung des Brandenburgischen Hochschulgesetzes“, welches von der BTU Cottbus-Senftenberg gemeinsam mit dem Cottbuser Zentrum für Rechts- und Verwaltungswissenschaften veranstaltet wird.
Die gesamte Diskussion wird dominiert von gesellschaftlichen Mode-Themen. Es scheint als trete Wissenschaft und Forschung an Hochschulen in den Hintergrund.

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