Cottbus (MB). Die neuen Bescheide zur Grundsteuer A und B werden in Cottbus voraussichtlich im April verschickt. Dadurch verschiebt sich die gesetzlich vorgegebene Fälligkeit der Zahlungen zum 15.02. eines jeden Jahres. Die neuen Termine werden in den Bescheiden ausgewiesen.
Steuerpflichtige sollten bis zum Erhalt des Bescheides nichts tun – lediglich Daueraufträge oder andere Arten der Einzahlung sollten ausgesetzt werden. Die Stadtverwaltung wird gewährte Einzugsermächtigungen bis zum Versand der Bescheide nicht nutzen.
Zur Umsetzung der Grundsteuerreform müssen die Hebesätze neu beschlossen werden. Die entsprechende Satzung wird der Stadtverordnetenversammlung für die Diskussion und Beschlussfassung im Monat Februar vorgelegt. Diesen Beschluss vorausgesetzt, können die Bescheide im Anschluss fertiggestellt und versandt werden. Einerseits will die Stadt die Hebesätze für die Grundsteuern A und B in der städtischen Satzung an den Werten des Transparenzregisters des Landes Brandenburg orientieren. Andererseits will die Stadt, der Entscheidung der Stadtverordneten vorausgesetzt, die Einnahmen aus der Grundsteuer A und B aufkommensneutral gestalten. Das hieße, es soll bei den ca. 13,4 Millionen Euro an Grundsteuer B bleiben. Wie die Stadt bei einem möglichen Konflikt dieser beiden Ziele handeln wolle, blieb bisher offen.
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