
18-Punkte-Regelung gilt bis Ende April / Angebot der Aufbauseminare ratsam
Region (MB). Wer zu sorglos mit seinem Strafpunktekonto umgeht, wird über die kostenpflichtigen Mahnschreiben stolpern, die bei acht und mehr Punkten ins Haus flattern. „Als Fahrschulinhaber mit der Berechtigung zur Durchführung von Aufbauseminaren für mehrfach auffällige Kraftfahrer (ASP), wundere ich mich, wie wenig Kraftfahrer freiwillig von der Altregelung des Punkteabbaus Gebrauch machen“, sagt Stephan Handrik aus Cottbus. „Viele Kraftfahrer bezahlen fleißig Bußgelder und haben keine Kenntnis über ihren Punktestand in Flensburg. Dabei kann jeder Kraftfahrer seinen Punktestand selbständig und kostenlos in Flensburg abrufen.“ Auf der Internetseite www.kba.de des Kraftfahrtbundesamtes erhält man das Formular und Hinweise zur kostenlosen Abfrage. Im Durchschnitt trifft die schriftliche Auskunft und Tilgungsfristen nach ca. 14 Tagen ein.
Neue Regeln kommen
Ab 1. Mai tritt ein neues Acht-Punkte-Systems in Kraft. Die Altpunkte werden in einem bestimmten Verhältnis in das neue System überführt – es gibt also keine Punkteamnestie. Zur Zeit sind noch nicht alle Fragen zum neuen System (Punkte, Fahreignungsseminar) geklärt. „Ich empfehle den Kraftfahrern, eine Selbstauskunft in Flensburg einzuholen und möchte auf die gegenwärtige Möglichkeit des Punkteabbaus hinweisen“, so Stephan Handrik.
Das Aufbauseminar besteht aus vier Sitzungen á 135 Minuten und einer Testfahrt von mindestens 30 Minuten Fahrzeit. Die Teilnahme an allen Seminarbestandteilen ist Pflicht, um die Bescheinigung für die zuständige Führerscheinstelle zu erhalten. In der Regel wird das Aufbauseminar in Gruppen absolviert, in bestimmten Härtefällen wird auf Antrag durch die Führerscheinbehörde auch ein Einzelseminar erlaubt. „Diese Entscheidung ist aber immer eine Einzelfallentscheidung. Bei der Antragstellung sind wir den Bürgern gern behilflich“, so der Fahrschulinhaber.
Punkte verpflichten
Unter acht Punkten sind keine Sanktionen durch die Führerscheinstelle gegeben. Ein freiwilliger Abbau von vier Punkten ist möglich, wenn in den letzten fünf Jahren kein Seminar besucht wurde.
Mit acht Punkten wird der Sünder von der Führerscheinstelle verwarnt und mitgeteilt, dass er freiwillig an einem Aufbauseminar teilnehmen und so vier Punkte abbauen kann.
Bei 9 bis 13 Punkten wird eine Verwarnung zugestellt mit dem Hinweis, dass mit der Teilnahme an einem Aufbauseminar zwei Punkte abgebaut werden können.
Bei 14 bis 17 Punkten ordnet die Führerscheinstelle ein Pflichtseminar ohne die Möglichkeit des Punkteabbaus an, wenn in den letzten fünf Jahren keine Teilnahme erfolgte. Dieses Seminar muss im Regelfall innerhalb von zwei Monaten absolviert werden, sonst kommt es zum Entzug des Führerscheins. Dieser kann nach dem Absolvieren des Seminars neu beantragt werden. Um in dieser Phase noch zwei Punkte abbauen zu können, ist eine freiwillige Teilnahme an einer
verkehrspsychologischen Beratung (Idiotentest) möglich.
Ab 18 Punkten wird der Führerschein entzogen, in der Regel für sechs Monate. Dabei ist zu beachten, dass ein Entzug nicht gleichzusetzen ist mit einem Fahrverbot. Nach einem Entzug ist die Neuerteilung bei der zuständigen Führerscheinstelle zu beantragen.
Automatische Tilgung
Die Punkte werden nach zwei Jahren getilgt. Punkte wegen Straftaten werden dagegen nach fünf Jahren und Straftaten im Zusammenhang mit Alkohol und Drogen nach zehn Jahren getilgt. „Voraussetzung ist allerdings, dass in der Frist keine neuen punkterelevanten Verkehrsverstöße angefallen sind“, so Stephan Handrik.







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