Region (MB). Die Stadt Cottbus hat befristet die Entnahmen von Wasser aus Oberflächengewässern mittels Pumpvorrichtung in der Zeit von 8 bis 20 Uhr untersagt. Diese Allgemeinverfügung erstreckt sich über das Stadtgebiet. Auch der Landkreis Spree-Neiße hat die Entnahme von Wasser aus Oberflächengewässern mittels Pumpvorrichtung in der Zeit von 8 bis 20 Uhr in den Städten Spremberg und Drebkau, den Gemeinden Kolkwitz, Neuhausen, Wiesengrund und Felixsee, im Amt Döbern-Land sowie in den Gemeinden der Ämter Peitz und Burg untersagt. Hintergrund ist, dass seit dem 1.6. der maßgebliche Abflusswert in der Spree am Pegel Leibsch infolge anhaltend geringer Niederschläge und hoher Temperaturen dauerhaft unterschritten wird.
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