CDU will Aufhebungssatzung

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In Sachen Altanschließer optimistisch: CDU-Fraktionschef Hagen Strese Foto: Hnr.

Hauptausschuss zur Sondersitzung am Mittwoch Hagen Strese: Leute sollten ihr Geld bekommen:
Cottbus (h.) Auf Antrag der CDU-Fraktion kommt der Hauptausschuss der Stadtverordnetenversammlung am Mittwoch (13.1.) zu einer Sondersitzung zusammen. Einziger Tagesordnungspunkt: Weitere Vorgehensweise in der Altanschließer- Angelegenheit. Das Bundesverfassungsgericht hatte noch im alten Jahr das rückwirkende Abkassieren der Grundstückseigner für unzulässig erklärt. Allein damit sei aber noch keine praktikable Rechtslage hergestellt, gibt OB Holger Kelch zu bedenken. Die hohe Kritik müsse nun in Landesrecht umgesetzt werden.
Unterdessen drängt die CDU-Fraktion auf zügiges Vorgehen im Sinne der betroffenen Bürger und Unternehmen. Fraktionsvorsitzender Hagen Strese: „Ich gehe davon aus, dass alle bald ihr Geld zurück erhalten. Dafür ist der Weg über eine Aufhebungssatzung am sinnvollsten.“
Entsprechend hat die CDU-Fraktion einen Antrag aufgelegt. Darin wird die „Prüfung einer Aufhebungssatzung zur geordneten Aufhebung der Beiträge Altanschließer“ vorgeschlagen sowie eine Arbeitsgruppe Altanschließer, in der je ein Vertreter des Mieterbundes Cottbus/Guben, der Altanschließer-Bürgerinitiative Cottbus und des Vereins Haus und Grund mitarbeiten sollten.
Strese: „Es geht darum, alte Fehler nicht mit neuen Unsicherheiten korrigieren zu wollen.“
Am 27. Januar soll die Stadtverordnetenversammlung eine erste Entscheidung treffen.