Förderung bei energetischer Sanierung

Höhere Energieeffizienz, Behaglichkeit und Sicherheit – eine Gebäudesanierung lohnt dreifach.

Region (MB). Für die energetische Sanierung eines Gebäudes, dessen Bauanzeige oder Bauantrag mindestens fünf Jahre zurückliegt, können Antragstellende ab sofort einen Investitionszuschuss für entsprechende Einzelmaßnahmen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle beantragen. Für Wohngebäude bedeutet das ab sofort staatliche Zuschüsse von bis zu 15.000 Euro pro Maßnahme und für Nichtwohngebäude bis zu 200 Euro pro saniertem Quadratmeter.
Zu den förderfähigen energetischen Einzelmaßnahmen gehören eine energieeffiziente Anlagentechnik (Beheizung, Lüftung), die Erneuerung von Fenstern, Außentüren sowie Dämmmaßnahmen an Dächern, Außenwänden oder Geschossdecken, z.B. mit Mineralwolle (Glaswolle oder Steinwolle). Dabei sind die technischen Mindestanforderungen an die jeweilige Einzelmaßnahme einzuhalten und nachzuweisen.
Ganz gleich, ob es sich bei der zu sanierenden Immobilie um ein Wohn- oder Nichtwohngebäude handelt – um im Rahmen der BEG EM von noch höheren staatlichen Zuschüssen zu profitieren, schalten Sie vor Maßnahmenbeginn unbedingt einen Energieeffizienz-Experten ein. Nur der Energieeffizienz-Experte kann die für Sie und Ihr Gebäude besten Maßnahmen ermitteln und anschließend die maximale Förderung dafür beantragen.

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