Kabinett beschließt: Lockerungen ab 21.5.
Region (MB). Das Brandenburger Kabinett hat Änderungen der Corona-Verordnung beschlossen. So ist nun beispielsweise in Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer stabilen 7-Tage-Inzidenz unter 100 das Dauercamping wieder erlaubt. Auch die Testpflicht wurde gelockert. Vom 21. Mai an sind Außengastronomie, Kulturveranstaltungen unter freiem Himmel, touristische Übernachtungen in autarken Unterkünften, touristische An- gebote sowie kontaktfreier Individualsport auf Sportanlagen unter freiem Himmel ohne Personenbegrenzung erlaubt. Die Änderungen gelten vorerst bis 9. Juni.
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