Wahleinspruch zur Kommunalwahl
Über eine Wahlprüfungsentscheidung der Cottbuser STV vom 31. Juli 2024 mailte uns Silke Milius:
Ich habe bisher leider immer noch keinerlei schriftlichen Bescheid über die Wahlprüfungsentscheidung der Cottbuser STV vom 31. Juli 2024 über meinen Wahleinspruch erhalten. Obwohl der STV-Vorsitzende Bialas per Gesetz die Pflicht gehabt hätte, mir diese Entscheidung innerhalb einer Frist von 2 Wochen schriftlich zuzustellen mit Begründung und Rechtsbehelfsbelehrung, siehe Paragraf 58 Absatz 1 Kommunalwahlgesetz von Brandenburg (KWahlG Bbg). Der STV-Vorsteher Bialas (CDU) verstößt damit ganz klar gegen Recht und Gesetz! Schockierend. Möglicherweise will der neue STV-Vorsteher Bialas meinen Wahleinspruch vertuschen bzw. eine gerichtliche Entscheidung über den rechtswidrigen STV-Beschluss hierzu verhindern bzw. zumindest hinauszögern… doppelt schockierend.
Demokratie ohne Alternative(n)
Zu einer aktuellen Plakat-Kampagne ‘Brandenburg zeigt Haltung!’ mailte uns Henriette Müller:
Ein merkwürdiges Demokratieverständnis haben die Initiatoren der Kampagne ‘Brandenburg zeigt Haltung!’. Wenn 35 Jahre nach der politischen Wende ein Slogan wie „Demokratie braucht keine Alternative!” plakatiert wird, habe ich große Angst um unsere freiheitlich demokratische Grundordnung. Geschichtsvergessen, respektlos und demokratiefeindlich sind derartige Botschaften.
Für mich funktioniert Demokratie nur bei vorhandenen Alternative(n). Und auch Wikipedia definiert Demokratie als Form der Herrschaftsorganisation auf der Grundlage der Partizipation bzw. Teilhabe aller an der politischen Willensbildung. Wer Alternativen ablehnt sowie 20 bis 30 Prozent der Wähler einer Partei, ohne politische Auseinandersetzung, ausgrenzt, ist in meinen Augen weit davon entfernt ein ‘Demokrat’ zu sein.
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