Wie viel Land darf der Staat besitzen und wer kontrolliert den Erwerb?
Naturschutz ist wichtig. Aber wer entscheidet eigentlich darüber, wie viel Land der Staat besitzen soll – und wer kontrolliert die Kaufentscheidungen?
Der NaturSchutzFonds Brandenburg ist eine vom Land errichtete Stiftung des öffentlichen Rechts. Finanziert wird diese unter anderem aus Ersatzzahlungen, die bei Eingriffen in Natur und Landschaft fällig werden. Die Millionen fließen zunächst an das Land und anschließend zweckgebunden an die Stiftung.
Das Geld ist öffentlich. Doch über seine konkrete Verwendung entscheidet nicht der Landtag im normalen Haushaltsverfahren. Die unmittelbare parlamentarische Kontrolle wird durch die Stiftungs-Konstruktion deutlich auf Distanz gehalten. Die Stiftung unterliegt der Rechtsaufsicht des Umweltministeriums. Ihr Stiftungsrat ist zudem staatlich und gesellschaftlich besetzt; unter anderem sitzen dort Vertreter mehrerer Ministerien und ein Vertreter des Landtagsausschusses.
Es geht inzwischen um erhebliche Summen. Seit 2002 sollen rund 164 Millionen Euro an Ersatzzahlungen zusammengekommen sein. Allein 2025 waren es nach den vorliegenden Angaben mehr als 18 Millionen Euro.
Doch wer nun vordergründig an die Renaturierung und Beseitigung ökologischer Altlasten denkt, die privatwirtschaftlich nicht zu stemmen sind, der irrt. Auch werden mit dem Geld nicht nur Naturschutzprojekte betrieben und gefördert. Es wird Land gekauft. Allein 2025 wechselten nach den Angaben mehr als 330 Hektar für rund 4,5 Millionen Euro in den Besitz des NaturSchutzFonds beziehungsweise seiner Tochtergesellschaft. Darunter waren auch Flächen aus landwirtschaftlicher Hand.
Damit wird eine staatlich finanzierte Stiftung zu einem gewichtigen Akteur auf dem Bodenmarkt. Sie tritt dort mit öffentlichen Mitteln gegen Landwirte, Forstbetriebe und private Käufer an. Jeder dauerhaft erworbene Hektar verändert Eigentumsverhältnisse und entzieht Fläche zumindest teilweise dem freien Bodenmarkt.
Es geht längst nicht nur um Naturschutz. Es geht um die Frage, wie weit öffentliche Institutionen außerhalb des klassischen Haushaltsverfahrens finanzielle und wirtschaftliche Macht ausüben dürfen.
Naturschutz darf kein Freibrief sein. Öffentliche Millionen brauchen öffentliche Transparenz. Und staatlicher Flächenerwerb braucht parlamentarische Kontrolle. Denn wer mit dem Geld der Bürger Boden kauft, sollte sich auch vor den Vertretern der Bürger dafür verantworten müssen.
Frank Heinrich
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