
Region (MB). Schulpflichtig sind alle Kinder, die vor dem 1. Oktober 2027 das sechste Lebensjahr vollendet haben. Über die Aufnahme entscheidet die Schulleitung. Die Anmeldung erfolgt grundsätzlich an der zuständigen Grundschule entsprechend den festgelegten Schulbezirken. Auch bei gewünschtem Besuch einer Ersatzschule ist zunächst die Anmeldung an der zuständigen Grundschule erforderlich; ein „Antrag auf Besuch einer anderen als der zuständigen Grundschule“ entfällt in diesem Fall.
Zur Anmeldung sind Geburtsurkunde und Impfausweis (Masernschutznachweis) des Kindes, die Personalausweise der Sorgeberechtigten sowie die Sprachstandfeststellung des Kindergartens vorzulegen.
Das Kind muss der Schulleitung persönlich vorgestellt werden. Da Unterschriften erforderlich sind, müssen alle Sorgeberechtigten bei der Anmeldung anwesend sein. Ab diesem Jahr kann das Aufnahmeverfahren auch digital über Schulportal.Brandenburg.de erfolgen; die persönliche Vorstellung des Kindes bleibt dennoch verpflichtend.
Weitere Beiträge aus unserer Region finden Sie hier!







Schreibe einen Kommentar