Kommentar: Der letzte Akt

Vor einem Monat haben wir mit großer Beteiligung den 21. Bundestag gewählt. Aber nicht er, sondern der eigentlich ausgediente 20. trat am Dienstag dieser Woche zusammen und änderte das Grundgesetz. Hunderte Milliarden Euro Schulden darf das Land künftig aufnehmen für Verteidigung, Innere Sicherheit sowie Investitionen in Infrastruktur und Klimaschutz. Mit satter Zwei-Drittel-Mehrheit vollzogen CDU, SPD und Grüne diesen letzten Akt der Legislatur. Dem neugewählten Parlament und der künftigen Regierung, die sich ab April unter Kanzler Merz formiert, ist damit (die sehr wahrscheinliche Zustimmung im Bundesrat vorausgesetzt) praktisch der festgefügte Rahmen ihres Handelns vorgegeben.

Was den Rüstungsetat betrifft, ist damit der alten deutschen Krankheit, der Großmannssucht, gedient. Merz & Co. schwafeln vom deutschen Führungsanspruch und russischer Gefahr, statt diplomatischen Herausforderungen ins Auge zu sehen. Hinsichtlich der Mittel für Investitionen in die kranke Infrastruktur aber war der Schritt überfällig. Der schier unendliche Kreditrahmen löst allerdings kein Problem, wie jeder Lausitzer hier aus dem Alltag weiß. Mehr Geld macht, wie etwa im Falle zügellos wachsenden Mindestlohnes, nicht produktiver. Kein Beschäftigter läuft für zwei Mark mehr einen Schritt schneller, und darum darf der Arbeitgeber arbeitsrechtlich nicht einmal bitten. Wie also funktioniert der Zusammenhang zwischen Geld und Ertrag? Ein Kolumnist einer führenden deutschen Tageszeitung formulierte: „Die Sorge, dass die Geldfusion eher zu fortgesetzter Verfettung und Sklerose führen könnte, ist nicht unberechtigt.“ Wir dürfen hier in der Lausitz also gespannt bleiben, wie schnell und wirkungsmächtig Merz die Reformen durchsetzt, die er versprach. Den Schuldenbremsen-Wortbruch haben selbst seine Fans nur zähneknirschend hingenommen. Jetzt muss er liefern. Und gegenüber seinem verteilfreudigen Koalitionspartner vorsichtig bleiben mit Zugeständnissen. J.H.

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