Zum Kommentar der Vorwoche gab es vielfältige Reaktionen. So schreibt Thomas Lidzba aus Cottbus:
Hallo Herr Heinrich,
interessiert habe ich ihren Kommentar gelesen. Ich habe etwas Ähnliches erfahren müssen.
Die letzte Aussage ist folgende: Moderna gibt (gab) es nur in Impfzentren. Die Kombination mit einem anderen Impfstoff ist möglich, aber nicht untersucht und auch rechtlich fraglich.
Gerne leite ich Ihnen den E-Mail-Verkehr hierüber weiter.
Dies ist die Erklärung der Bundeszentrale:
Sehr geehrter Herr Lidzba,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die uns zur Beantwortung weitergeleitet wurde. Leider kann Ihnen die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) keine abschließende Antwort geben.
Das Robert Koch-Institut schreibt: „Eine begonnene Impfserie wird i.d.R. mit dem gleichen Produkt abgeschlossen; eine Ausnahme bildet die Impfung mit dem Impfstoff von AstraZeneca. Die zweite Impfung mit einem anderen Impfstoff durchzuführen, weicht also von dieser Empfehlung ab.
Aus immunologischer Sicht ist auch bei der Gabe zweier verschiedener mRNA-Impfstoffe der Aufbau eines ausreichenden Impfschutzes möglich. Uns sind jedoch keine Studien bekannt, in denen die Wirksamkeit bei einem Wechsel der mRNA-Impfstoffe untersucht wurde.
Vielleicht kann Ihnen Ihr Hausarzt eine Praxis nennen, die auch den Impfstoff von Moderna verimpft. Nur ein Arzt bzw. eine Ärztin kann eine Bescheinigung ausstellen, wenn eine Person ungewollt nicht geimpft werden kann.
Mit freundlichen Grüßen i. A.
das Team von infektionsschutz.de
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)
Maarweg 149–161
50825 Köln-Ehrenfeld
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