Leserbrief: UNSER COTTBUS! /FDP fordern Tanzlustbarkeiten und mehr

Vor ein paar Tagen haben sich die Auflagen zur Corona-Notfallverordnung in Brandenburg verändert. Die Fraktion UNSER COTTBUS!/ FDP meint dazu:
Wir finden, dass beim Umgang mit möglichen Covid19-Ansteckungen mit zweierlei Maß gemessen wird. In Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern (Rostock) sind Großveranstaltungen erlaubt. Im Berliner Olympiastadion empfängt die Herta Frankfurt mit 5000 Zuschauern. Das Cottbuser Stadion hat vier Tribünen; hier finden sicher mehr Zuschauer Platz, als die verordneten 1000 Personen. Man könnte jede Tribüne als einzelne Veranstaltung anmelden, und schon handeln alle Verantwortlichen unter der Prämisse der Notfallverordnung.
Wir fragen: Warum ist es nicht möglich, unter Führung der Amtsärztin, Christiane Glosemeyer, anders als derzeit zu handeln? Alles vor dem Hintergrund, dass in Cottbus die Infektionen äußerst gering sind. Unserer Meinung nach ist den Verantwortlichen der Stadt die Situation der lokalen kleineren und mittleren Soloveranstalter, Veranstalter und Gastronomen nicht bewusst. Leichtfertig wird über Schicksale hinweggegangen. Wir als Fraktion trafen uns gemeinsam mit Tobias Schick vom Stadtsportbund Cottbus und zwei Vertretern der CMT Cottbus vor dem oben beschriebenen Hintergrund  mit der Cottbuser Amtsärztin, René Land vom Servicebereich Gewerbeangelegenheiten und Christian Burdack vom Gesundheitsamt der Stadt Cottbus, um auf die prekäre Lage aufmerksam zu machen und sie dafür zu sensibilisieren. Frau Glosemeyer und Herr Land wollen im Ergebnis dieser Gesprächsrunde dem Land Brandenburg vorschlagen, dass in der nächsten Pandemieverordnung, die Anfang Oktober kommt, ein Passus eingefügt wird, dass so genannte Tanzlustbarkeiten wieder stattfinden können. Derzeit sind solche geselligen Veranstaltungen verboten. Erst nachdem das in der Notfallverordnung verankert ist, kann auch die Stadt in der Folge Veranstaltungen dieser Kategorie wieder erlauben. Bis dahin, heißt es,  seien den Verantwortlichen vor Ort die Hände gebunden. Überlegt wird jetzt, durch Aufbau von Zelten vor den Gastronomiestätten, zum Beispiel auf dem Altmarkt, die Terrassensaison bis in den Winter hinein zu verlängern. Dazu soll geprüft werden, inwieweit das baurechtlich zugelassen ist. In diesem Zusammenhang wird auch geprüft, ob die Stadt den Gastronomen die Entgelte für die Terrassennutzung vor ihren Einrichtungen bis auf Weiteres, also mindestens den Winter 2020/21 über erlässt. Wir haben das Gespräch mit der Stadt und der Amtsärztin auch deshalb gesucht, weil es geht uns darum, der Gruppe der lokalen kleineren und  mittleren  Soloveranstalter, Veranstalter und Gastronomen die Ängste in Hinsicht auf das Weihnachtsgeschäft zu nehmen. Denn davon hängt für viele von ihnen die weitere Existenz ab. Fraktionsvorsitzender Jürgen Siewert, selbst Gastronom: „Die derzeitig geltenden Abstandsregeln  von 1,5 Metern können nicht eingehalten werden. So müssen die Läden alle dicht machen. Ich denke dabei vor allem an die Gastronomen am Altmarkt. Dort sind alle auf ihre Plätze angewiesen, um rentabel arbeiten zu  können.  Im Weihnachtsgeschäft werden für die umsatzschwächeren Monate Januar bis März die Umsätze mit eingefahren.“ Es muss sich also dringend etwas tun, sonst sehen UNSER COTTBUS! und FDP schwarz für die Cottbuser Soloveranstalter, Veranstalter und Gastronomen.
Heiko Portale
Geschäftsführer der Fraktion
UNSER COTTBUS!/ FDP

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