Bauherren sollten fünf Tipps beherzigen

160206bauherren
Der Gesetzgeber will mit der erweiterten Energieeinsparverordnung die energetische Qualität von Neubauten erhöhen. Die richtige Dämmung hilft, die neuen Anforderungen zu erfüllen Foto: Bausparkasse Schwäbisch Hall

Seit Jahresbeginn ist neue Energieeinsparverordnung in Kraft / Experte erteilt Ratschläge:
Region (MB). Mit dem Beginn des neuen Jahres stehen Gesetzesänderungen ins Haus. So tritt eine neue Version der Energieeinsparverordnung (EnEV) in Kraft. Schwäbisch Hall-Experte Sven Haustein gibt Tipps, die Bauherren beachten sollten.

Datum des Bauantrags im Blick behalten. Ob der neue oder alte Standard der EnEV aus dem Jahr 2014 angewendet wird, hängt nicht vom Baubeginn ab. Entscheidend ist das Datum des Bauantrags beziehungsweise der Bauanzeige: Bei allen Neubauvorhaben, die nach dem 1. Januar 2016 eingereicht werden, gelten die strengeren Richtwerte.

Mit modernen Energieträgern heizen. Da der erlaubte Primärenergiebedarf ab 2016 um 25 Prozent sinkt, sollte eine möglichst effiziente Heiztechnik verwendet werden. Wer mit erneuerbaren Energien heizt und dafür elektrische Wärmepumpen oder Pelletheizungen nutzt, verbessert seine Bilanz. Auch in Altbauten muss die Anlage erneuert werden, wenn sie vor dem 1. Januar 1985 eingebaut wurde.

Richtig dämmen. Der Wärmeschutz der Gebäudehülle muss um rund 20 Prozent im Vergleich zu den derzeit geltenden Vorgaben verbessert werden. Das bedeutet, dass die für den Neubau geplanten Dämmstoffstärken unter Umständen erhöht werden müssen.

Heute schon an übermorgen denken. Um den Wert seiner Immobilie zu steigern, sollte bei allen Baumaßnahmen bereits jetzt berücksichtigt werden, dass die EnEV in Zukunft weiter verschärft werden kann. Daher empfiehlt es sich, auch für die Wasserwärme oder Lüftung und Kühlung des Hauses auf hochwertige oder klimaneutrale Lösungen zu setzen. Das ist günstiger als eine Nachrüstung.
Fördermittel der KfW richtig nutzen. Die derzeitigen Fördersätze bleiben bis 1. April 2016 gleich. Zum 1. April sind nur noch Effizienzhäuser 55 und besser förderfähig, allerdings verdoppelt sich dann auch die Fördersumme auf 100 000 Euro je Wohneinheit.