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Bausparvertrag prüfen und böse Überraschungen vermeiden

Recht & Finanzen | Von | 11. Juni 2021

Verbraucherzentrale rät: Vor Kündigung aktiv werden und Bonuszinsen retten.

Region (MB). Viele Anfragen erhält die Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) aktuell zu Ärger mit Bausparkassen. Dabei geht es oft um Vertragskündigungen und nicht ausgezahlte Bonuszinsen. In der Vergangenheit haben viele Bausparkassen ihre Tarife als attraktive Sparanlage verkauft. So bieten einige alte Bausparverträge aus heutiger Sicht eine hohe Guthabenverzinsung, die sich oft aus einer Grundverzinsung und einer Bonuszahlung zusammensetzt. „Aktuell kündigen viele Bausparkassen diese Bausparkonten und trennen sich so von den für sie unrentablen Verträgen“, berichtet Anett Fajerski, Finanzexpertin bei der VZB. Dabei verweigern sie nicht selten auch die Auszahlung der Bonuszinsen mit Verweis auf die Bausparbedingungen.
Bei der Prüfung, ob dieses Geschäftsgebaren der Bausparkassen rechtens ist, muss immer der Einzelfall betrachtet werden, daher sollten sich die Allgemeinen Bausparbedingungen zur Zinszahlung genau angesehen werden. „In der Regel ist ein aktiver Verzicht auf das Bauspardarlehen Voraussetzung, um am Ende die Bonuszinsen zu erhalten. Auch muss man kontrollieren, ob die Bausparkasse den Vertrag wegen rückständiger Regelsparraten kündigen darf.“ Das Perfide daran: Die Regelbesparung wurde bei Vertragsabschluss oft nur als Empfehlung ausgesprochen, daher besparen viele Menschen ihre Bausparverträge nicht mehr oder nur gering. In solchen Fällen könnte das Kündigungsrecht der Bausparkasse nach unserer Rechtsauffassung verwirkt sein. „Wenn bereits eine Kündigung des Anbieters eingegangen ist, sollten Betroffene sofort tätig werden, bevor das Guthaben ausgezahlt wird. Heißt: Aktiv auf das Darlehen verzichten und die Bonuszinsen verlangen sowie die Wirksamkeit der Kündigung rechtlich prüfen lassen.“

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