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Berufliche Weiterbildung mit Aufstiegs-BAföG fördern

Job & Karriere | Von | 3. September 2021

Region (MB). Wer sich in Deutschland beruflich weiterbilden will, kann auf viele Möglichkeiten zurückgreifen. Zuerst ist es dabei immer sinnvoll sich beraten zu lassen. Abhängig von den persönlichen Voraussetzungen, kommen unterschiedliche Fördermöglichkeiten in Frage. Zusätzlich kann aufgrund länderspezifischer Unterschiede auch der Wohnort eine Rolle spielen. Besonders attraktiv ist dabei der Aufstiegs-BAföG. Dieser ist altersunabhängig und kann im Idealfall dazu führen, dass bis zu 75 Prozent der Bildungskosten vom Staat übernommen werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit das weitere Zuschüsse hinzukommen, etwa für die Kinderbetreuung.
Der Weg zur Förderung
Eine Antragstellung zur „Aufstiegsfortbildung“ ist während der gesamten Lehrgangsdauer möglich. Es macht jedoch Sinn, sich vorab um eine finanzielle Unterstützung zu kümmern. Empfohlen wird, den Antrag rund acht bis zwölf Wochen vor Beginn eines Lehrgangs bei der zuständigen Behörde zu stellen. Achtung: Nicht das Bundesministerium für Bildung und Forschung oder die Landesministerien sind zuständig, sondern die örtlich zuständigen Förderämter. Es lohnt sich daher, einen Blick auf die Internetseite der Steuer-Fachschule Dr. Endriss zu werfen. Hier gibt es neben Tipps zur Förderung und einer Beispielrechnung den direkten Kontakt zu Förderstellen oder zu Ansprechpartner der Fachbereiche.
Eltern profitieren
Arbeitnehmer, die sich nicht nur um den Beruf und den Nachwuchs kümmern, sondern sich zudem fortbilden, erhalten besondere Aufmerksamkeit. So erhöht sich der Grundbetrag für jedes weitere Kind um 235 Euro, sofern Anspruch auf Kindergeld besteht. Darüber hinaus erhalten Alleinerziehende von Kindern unter 14 Jahren einen einkommensunabhängigen Kinderbetreuungszuschlag in Höhe von 150 Euro. Lebt der Antragsteller in einer Ehe oder Partnerschaft, werden ebenfalls 235 Euro Zuschuss für den Partner gewährt.

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