Region (MB). Viele Autofahrer parken ihr Fahrzeug während des Urlaubs am Straßenrand – doch das kann riskant sein. Oft werden temporäre Parkverbote eingerichtet, etwa wegen Bauarbeiten oder Straßenreinigung. Diese müssen in Deutschland laut Gesetz mindestens 72 Stunden vor Inkrafttreten angekündigt werden, erklärt Rechtsanwalt Tom Louven von Geblitzt.de. Dennoch besteht kein Anspruch auf dauerhaftes Parken im öffentlichen Raum. Autofahrer sind verpflichtet, regelmäßig zu prüfen, ob neue Verbotsschilder aufgestellt wurden.Wer länger abwesend ist, sollte eine Vertrauensperson beauftragen, das Auto regelmäßig umzuparken. Eine Telefonnummer im Auto genügt nicht, da Ordnungshüter nicht verpflichtet sind, vor dem Abschleppen anzurufen. Zudem kann ein abgelaufener TÜV ebenfalls zum Abschleppen führen. Bei Bußgeldvorwürfen bietet Geblitzt.de Unterstützung bei der Prüfung und gegebenenfalls Reduzierung von Strafen. So können Ärgernisse während des Urlaubs vermieden werden.
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