Kindergeldberechtige erhalten eine Einmalzahlung in Höhe von 150 Euro.
Region (MB). Die Bundesregierung hat mit dem Dritten Corona-Steuerhilfegesetz für 2021 auch in diesem Jahr einen Kinderbonus – in Höhe von 150 Euro – verabschiedet. Den Kinderbonus gibt es für jedes Kind, für das im Jahr 2021 mindestens in einem Monat Anspruch auf Kindergeld besteht oder bestand. Die Einmalzahlung wird nicht auf Sozialleistungen angerechnet und muss auch nicht extra beantragt werden.
Familien, die im Mai 2021 Kindergeld erhalten, bekommen im Mai auch den Kinderbonus. Die Auszahlung erfolgt wenige Tage nach der regulären Kindergeldzahlung. Für Kinder, für die vorher oder nachher in 2021 Anspruch auf Kindergeld besteht bzw. bestand, wird der Kinderbonus zu einem späteren Zeitpunkt ausgezahlt. Dabei erfolgt die Kinderbonuszahlung immer an die Kindergeldberechtigten, die zuletzt für das jeweilige Kind Kindergeld erhalten haben. Adress- und Kontodatenänderungen sollten daher der zuständigen regionalen Familienkasse mitgeteilt werden. Der Antrag auf Kindergeld selbst kann direkt online unter www.familienkasse.de ausgefüllt werden.
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