Drei verbreitete Irrtümer über das Radfahren:
Region (MB). Immer wieder stellt sich für Verkehrsteilnehmer die Frage, wie das Miteinander auf der Fahrbahn geregelt ist. Insbesondere zum Verhältnis von Autofahrern und Radfahrern gibt es Aufklärungsbedarf sagt die Deutsche Verkehrswacht (DVW). Und klärt über drei populäre Irrtümer auf.
So müssen Fahrradfahrer den Radweg nur benutzen, wenn er mit einem der drei blauen Radwegschilder gekennzeichnet und befahrbar ist. Ist der Weg durch Scherben, Mülltonnen, parkende Autos oder Baumwurzeln versperrt, dürfen Radfahrer auf die Straße ausweichen.
Auch wenn es häufig sicherer ist, hintereinander zu fahren, dürfen Radfahrer in Gruppen nebeneinander fahren, sofern sie dabei nicht den Verkehr behindern (§ 2, Abs. 4 StVO). Nach § 27, Abs. 1 StVO gelten mehr als 15 Radfahrer als geschlossener Verband. Sie dürfen zu zweit nebeneinander auf der Fahrbahn fahren.
Und: Musikhören auf dem Fahrrad ist grundsätzlich erlaubt. Allerdings muss gewährleistet sein, dass der Verkehr ausreichend wahrgenommen wird, vor allem Warnsignale wie Klingeln oder Hupen.






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