Homeoffice-Pauschale
Recht & Finanzen | Von A. Rink | 9. April 2021Richtig eintragen und fünf Euro pro Tag absetzen.
Region (MB). Seit vergangenem Jahr hat die Tätigkeit im Homeoffice stark zugenommen. Für das Kalenderjahr 2020 kann daher für jeden Tag, der ganztägig im Homeoffice gearbeitet wurde, eine Pauschale in Höhe von 5 Euro als Werbungskosten in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden.
Diese Pauschale kann für das Kalenderjahr 2020 für maximal 120 Tage, also bis zu einem Höchstbetrag von 600 Euro berücksichtigt werden. Geltend machen können dies Steuerpflichtige, die nicht in einem steuerlich anzuerkennenden Arbeitszimmer arbeiten. Da die gesetzliche Regelung jedoch erst im Dezember 2020 eingeführt worden ist, ist die Eintragung im Online-Finanzamt „Mein ELSTER“ nicht möglich. Arbeitnehmer werden daher gebeten, für eine schnelle und korrekte Bearbeitung durch die Finanzämter die Pauschale in der Anlage N einzutragen.
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