Steuererklärung: Welche Richtlinien gelten und was es zurück gibt.
Region (MB). Seit 2019 gilt für alle, die ihre Einkommensteuererklärung selbst erstellen, der 31. Juli als verbindlicher Abgabetermin. All jene, denen schon die Haare zu Berge stehen, wenn sie auch nur an den Papierkrieg denken, haben für die Steuererklärung von 2020 also noch einige Monate Zeit. Schneller als gedacht sitzt einem dann aber doch die Zeit im Nacken, sodass viele ihre Steuererklärung lieber zu früh als zu spät abgeben.
Belegvorhaltepflicht
Immerhin praktisch: Schon seit der Steuererklärung für 2017 müssen keine Belge mehr mit eingereicht werden. Das heißt im Umkehrschluss aber auch, dass alle Belege nach wie vor in der Sammelkiste bleiben, denn das Finanzamt kann diese Belege ab Erhalt des Steuerbescheids noch bis zu einem Jahr danach bei Bedarf anfordern. Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. empfehlen ohnehin, die Steuerunterlagen nach Abgabe der Steuererklärung mindestens vier Jahre lang aufzuheben.
Was lässt sich absetzen?
So nervenraubend das Unterfangen auch sein mag, absetzen lässt sich Viel! Einen großen Anteil machen dabei die Werbungskosten aus. Dies sind Kosten, die durch die eigene Arbeitsstelle entstehen. Als normaler Angestellter können dies z.B. Kosten für Bewerbungen, Arbeitsmittel, Fahrten, Umzüge oder auch Beiträge für Berufsverbände sein. Aber auch Fortbildungskosten, Reparaturkosten für berufliche Arbeitsmittel, Kosten wegen Berufskrankheit sowie für das häusliche Arbeitszimmer oder sogar für die Betreuung des Haustiers. Gewartet werden muss dann im Schnitt ein bis drei Monate.
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