Jetzt noch Baukindergeld beantragen
Ratgeber, Bauen & Leben | Von CGA Verlag | 15. Januar 2021Die Frist zur Beantragung von Baukindergeld wurde bis 31. März verlängert.
Region (MB). Noch bis Ende März können Eltern bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Baukindergeld beantragen, wenn sie sich eine selbst genutzte Immobilie zulegen, egal ob durch Bau oder Kauf. Die ursprüngliche Frist bis Ende 2020 wurde Corona bedingt bei der Antragsbearbeitung sowie Immobilienkäufen verlängert. Voraussetzung für die Förderung ist, dass bis zum Fristende ein notariell beurkundeter Kaufvertrag oder eine Baugenehmigung vorliegt.
Um Baukindergeld beantragen zu können, muss mindestens ein Kind des Haushaltes zum Zeitpunkt des Antrags jünger als 18 Jahre sein. Pro Kind gibt es einen Zuschuss von bis zu 12.000 Euro – das entspricht 1.200 Euro jährlich über eine Laufzeit von zehn Jahren. Die Zulage ist für den Erwerb von selbst genutzten Immobilien gedacht. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Familie eine Eigentumswohnung, ein Reihenhaus oder freistehendes Einfamilienhaus erwirbt. Es muss sich jedoch um einen Ersterwerb handeln. Familien müssen das Baukindergeld spätestens sechs Mo- nate nach dem Einzug in das neue Familienheim beantragen. Dabei ist zu beachten, dass zum Zeitpunkt des Antrags alle Haushaltsmitglieder in der neuen Immobilie gemeldet sein müssen. Um einen Anspruch zu erhalten, darf das Haushaltseinkommen einer Familie nicht mehr als 90.000 Euro bei einem Kind betragen, plus 15.000 Euro für jedes weitere.
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