Legale Sterbehilfe
13. November 2020 | Von rink | Kategorie: Ratgeber, Trauer |
Region (MB). Seit Anfang des Jahres wurde das Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe vom Bundesverfassungsgericht aufgehoben. Bei der Frage, ob Sterbehilfe nur in jedem Fall legal ist, müssen die verschiedenen möglichen Formen bedacht werden. Der dieses Jahr gefasste Entschluss bezieht sich auf der Beihilfe zum Suizid. Das heißt, dass eine andere Person dem Betroffenen alle nötigen Mittel, etwa Medikamente, für den Suizid zur Verfügung stellt. Bedingung ist allerdings dass dieser die letzte Handlung selbstständig durchführt. Ebenfalls nicht strafbar sind passive Sterbehilfe, bei der lebenserhaltende Maßnahmen entweder abgebrochen oder gar nicht erst angewendet werden, sowie Indirekte Sterbehilfe durch palliative Maßnahmen. Aktive Sterbehilfe, also dass Töten eines Patienten auf dessen Aufforderung hin, ist weiterhin illegal und wird § 216 StGB unter Strafe gestellt.
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