Noch ist genügend Zeit, aber jetzt reagieren
Region (MB). Seit Februar müssen Zentralheizkessel, die mit dem Regelbrennstoff Holz betrieben werden sowie seit September für den Regelbrennstoff Kohle, vom zuständigen Schornsteinfeger gemessen werden. Das wird in der Bundesimmissionsschutzverordnung (BImschV) vorgeschrieben. Diese Messung muss bis Ende 2014 vorgenommen werden, schreibt der Gesetzgeber vor.
Ab 2015 gelten für diese Kessel neue, schärfere Grenzwerte. Die noch aus DDR-Zeiten stammenden Heizungskessel, wie die Forster Etagenheizung, die GK und K Serien oder Harzer-Kessel, werden diese Anforderung voraussichtlich nicht erfüllen. Wer weiterhin mit Festbrennstoff heizen möchte, wird um einen Austausch des Kessels und um den Einbau eines dazugehörigen Pufferspeichers nicht umhin kommen.
In der Zeit bis Ende 2014 können noch Feuerstätten errichtet werden, die den Anforderungen der Stufe 1 der 1. BlmSchV erfüllen. Diese erlangen dann wiederum Bestandschutz. Ab 1. Januar 2015 dürfen dann nur noch Heizkessel eingebaut werden, welche die Stufe 2 der 1. BlmSchV erfüllen.