Neue Führerscheine für bessere Fälschungssicherheit

Region (MB). Bis 2033 sieht die EU einen Austausch aller vor dem 19.1. 2013 ausgestellten Führerscheine vor. Die Umtauschenden erhalten im Gegenzug einen aktuellen EU-Kartenführerschein. Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr zwischen 1953 und 1958 liegt und deren Führerschein bis 1998 ausgestellt wurde, müssen ihren Führerschein bis 19.1.2022 eigenständig umtauschen. Geschieht dies nicht, wird der alte Führerschein ungültig. „Mit dem schrittweisen Umtausch der Führerscheine soll erreicht werden, dass alle in der EU noch im Umlauf befindlichen Führerscheine ein einheitliches Muster erhalten, das unter anderem aktuelle Anforderungen an die Fälschungssicherheit erfüllt“, so Kai-Uwe Christiansen, Mitarbeiter der Fahrerlaubnisbehörde vom Landkreis OSL.

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