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Rechtliche Hintergründe zum Umgang mit Haustieren bei einer Scheidung

Recht & Finanzen | Von | 10. September 2021

Region (MB). Meine Wohnung, dein Auto – aber bei wem bleiben Hund oder Katze? Diese Frage beschäftigt regelmäßig die Gerichte. Denn das Haustier ist bei vielen Deutschen ein liebgewonnenes Familienmitglied. Kommt es zu einer Scheidung, kann das schnell zu Streitigkeiten führen.
Juristisch betrachtet ist laut § 90a Bürgerliches Gesetzbuch ein Haustier zwar keine Sache – die Vorschrift weist darauf hin, dass Tiere durch besondere Gesetze geschützt sind – trotzdem wendet der Gesetzgeber die rechtlichen Regeln für Sachen auch auf Tiere an. „Daher gelten für Scheidungshaustiere vor Gericht die gleichen Vorschriften wie für Haushaltsgegenstände“, so Michaela Rassat. Das heißt: Was das Paar während der Ehe zur gemeinsamen Lebensführung angeschafft hat, gehört Beiden. Bei einer Trennung müssen die Partner diese Haushaltsgegenstände untereinander aufteilen. Dazu zählen nicht nur Waschmaschine, Kleiderschrank oder Couch, sondern auch Hund, Katze oder Hamster. Hat aber einer der Partner das Tier mit in die Ehe gebracht, bleibt er bei einer Scheidung rechtlicher Eigentümer des Tieres. Gleiches gilt, wenn er das Haustier während der Ehe geschenkt bekommen hat.
Können sich die Eheleute nicht einigen, bei wem das gemeinsame Haustier bleiben soll, muss meist ein Gericht die Frage klären. Der Richter weist dann das Tier einem der Eheleute zu. „Bei seiner Entscheidung berücksichtigt er folgende Fragen: Wer hat das Tier gekauft, wer kümmert sich um Pflege, Futter und Auslauf, wer trägt die Kosten für Tierarzt und Futter und wer ist die wichtigste Bezugsperson?“.

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