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Region: Änderungen für Autofahrer

Ratgeber, Mobil & Kfz, Recht & Finanzen | Von | 13. März 2020

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Das Jahr 2020 hält gravierende Änderung der StVO bereit

Region (MB). Nach Zustimmung des Bundesrates wird die Bundesregierung die beschlossenen Änderungen der StVO schnellstmöglich umsetzen. Das Datum des Inkrafttretens steht aber noch nicht fest. Neben aus Sicherheitsgründen wünschenswerten Änderungen, wie z.B. dass Lkw und Busse, innerorts auf Straßen, wo Rad- oder Fußverkehr herrscht, nur noch mit Schrittgeschwindigkeit (7 bis 11 km/h) rechts abbiegen dürfen und Verstöße mit 70 Euro Bußgeld und 1 Punkt geahndet werden, wird es auch drastische Verschärfungen geben, die in der Kritik stehen. Bisher wurden bei Geschwindigkeitsüberschreitungen bis 20 km/h nur Verwarngelder verhängt. Erst Überschreitungen von 21 km/h bis 30 km/h innerorts beziehungsweise bis 40 km/h außerorts zogen ein Bußgeld sowie 1 Punkt nach sich. Ein Fahrverbot und 2 Punkte gab es erst bei Geschwindigkeitsüberschreitungen über 31 km/h innerhalb oder 41 km/h außerhalb einer Stadt.
Künftig wird bereits ab 16 km/h Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts und außerorts ein Bußgeld von 70 € (innerorts) und 60 € (außerorts) erhoben sowie immer 1 Punkt im Flensburger Verkehrszentralregister eingetragen. Bereits bei Geschwindigkeitsüberschreitungen innerorts ab 21 km/h und außerorts ab 26 km/h wird 1 Monat Fahrverbot verhängt.
Damit werden nicht nachvollziehbarer Weise Geschwindigkeitsverstöße von Lkw, Motorrädern und Pkw gleich behandelt, obgleich sie unterschiedliche Gefahrenpotenziale mit sich bringen, weshalb die Änderung auch vom ADAC deutlich kritisiert wird.
Das verbotswidrige Parken auf Geh- und Radwegen und das unerlaubte Halten auf Schutzstreifen sowie das Parken und Halten in zweiter Reihe wird mit deutlich höheren Geldbußen von bis zu 100 Euro bestraft. Bei schwereren Verstößen wird 1 Punkt eingetragen, wenn durch das verbotswidrige Parken oder Halten in zweiter Reihe und auf Fahrradschutzstreifen oder Parken auf Geh- und Radwegen andere Verkehrsteilnehmer behindert oder gefährdet werden, eine Sachbeschädigung erfolgt ist oder das Fahrzeug auf dem Geh- oder Radweg länger als eine Stunde parkt.
Als neuer Tatbestand wird das unberechtigte Parken auf einem Parkplatz für elektrisch betriebene Fahrzeug eingeführt, wofür ein Verwarngeld von 55 € erteilt wird.
Das Nichtbilden einer Rettungsgasse wird auch ohne Verwirklichung einer konkreten Gefahr oder Behinderung mit 200 Euro Bußgeld und 2 Punkten und 1 Monat Fahrverbot bestraft, fahren Autofahrer durch die Rettungsgasse oder hängen sich an Einsatzfahrzeuge, bringt dies ein Bußgeld von bis zu 320 €, 2 Punkten und 1 Monat Fahrverbot.
Die Geldbuße für das rechtswidrige Parken an engen oder unübersichtlichen Straßenstellen bzw. im Bereich einer scharfen Kurve wird von 15 auf 35 Euro angehoben, aber auch der allgemeine Halt- und Parkverstoß wird anstatt bis zu 15 Euro mit bis zu 25 Euro geahndet.
Künftig wird Auto-Posing, also das Verursachen von unnötigem Lärm und einer vermeidbaren Abgasbelästigung sowie dem unnützen Hin- und Herfahren, mit einer Geldbuße von bis zu 100 Euro geahndet.Kraftfahrzeuge müssen beim Überholen auf der Fahrbahn einen Mindestabstand zu Radfahrern, Fußgängern und E-Scootern von  innerorts 1,5 Meter und außerorts 2 Meter einhalten.
Zudem wird es künftig ein neues Verkehrszeichen Überholverbot von Zweirädern geben, welches an engen Stellen aufgestellt werden soll.
Auch die beliebten Blitzer Apps auf Smartphones und Navigationsgeräten sowie Radarwarner sind verboten und werden mit einer Geldbuße von 75 € und 1 Punkt geahndet.
Wer für Verstöße einen Bußgeldbescheid erhält, kann binnen 2 Wochen dagegen unter anwaltlicher Hilfe Einspruch einlegen. Das Vorhalten einer Verkehrsrechtsschutzversicherung schützt vor Verfahrenskosten, die deutlich über den drohenden Bußgeldern liegen können.



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