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Region: Den eigenen Nachwuchs ausbilden

Ratgeber, Job & Karriere, Region | Von | 20. Dezember 2019

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Berater der HWK und IHK helfen weiter

 

Region (MB). Um den eigenen Betrieb oder das Unternehmen für die Zukunft zu sichern, braucht man kompetente Auszubildende. Damit die Azubis die betrieblichen Ansprüche erfüllen können, werden fähige Ausbilder benötigt. Aber nicht jeder darf ausbilden. Ob jemand als Ausbilder geeignet ist, entscheidet sich anhand verschiedener Aspekte der Verbände IHK und HWK.
Vorab muss geprüft werden, ob sich der Betrieb als Ausbildungsstätte eignet. Verfügt die Arbeitsstätte über alle Einrichtungen, die zur Berufsausbildung wichtig sind? Können Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, die in der entsprechenden Verordnung festgelegt sind, vermittelt werden? Werden nicht alle besagten Kriterien betrieblich abgedeckt, ist es möglich einzelne Inhalte auch über andere Unternehmen unterrichten zu lassen, zum Beispiel die Buchhaltung über den eigenen Steuerberater. Bei der Eignung des Ausbilders müssen Industrie- und Handelsunternehmen sowie Handwerk teilweise differenziert betrachtet werden.
Eine erfolgreiche Ausbildereignungsprüfung ist jedoch in Ausbildungsbetrieben der HWK und IHK Bedingung. Nicht geeignet sind Ausbilder wiederum dann, wenn beispielsweise Straftaten vorliegen oder der Benannte wiederholt bzw. schwer gegen das Berufsbildungsgesetz verstoßen hat. Im Handwerk wird in zulassungspflichtiges und zulassungsfreies Handwerk unterschieden. Um Ausbilder im Handwerk zu werden, bedarf es der bestandenen Meisterprüfung im Ausbildungsberuf oder einem ver- wandten Handwerk. Im zulassungsfreien Handwerk genügt die Gesellen- oder Abschlussprüfung oder ein Studium in der
entsprechenden Fachrichtung. Voraussetzungen sind mehrjährige Berufserfahrungen.
Laut IHK ist jemand als Ausbilder geeignet, sofern er eine Abschlussprüfung im auszu- bildenden Beruf oder einer dementsprechenden Fachrichtung absolviert hat. Die praktische Berufserfahrung ist jedoch ein Muss. Es gibt allerdings gesetzliche Ausnahmeregelungen, z.B. Fach- und Hochschulabsolventen mit Praxiserfahrung sowie berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnissen. Weitere detaillierte Informationen darüber welche Anforderungen Betrieb und Ausbilder erfüllen müssen, erhalten sie bei den Beratern der IHK und HWK Cottbus.

 



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