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Region: Was ist im Sterbefall zu tun?

Trauer | Von | 15. November 2019

Bestatter unterstützen die Hinterbliebenen / wichtige Unterlagen sammeln

Region (MB). Mit dem Tod eines geliebten Angehörigen oder Freundes bricht oft sprichwörtlich die Welt zusammen und der Boden wird einem unter den Füßen weggezogen. Klare Gedanken fallen schwer. Und doch gilt es nun, einen kühlen Kopf zu bewahren.
So werden im Todesfall wichtige Dokumente benötigt, die optimalerweise bereits im Vorfeld in einem Vorsorge-Ordner zusammengestellt werden sollten, um eine zeitaufwendige Suche im eintretenden Fall zu vermeiden. Bei einem Sterbefall zu Hause, im Alten- oder Pflegeheim ist zunächst ein Arzt zu benachrichtigen, damit dieser die Todesbescheinigung ausstellen kann. Bei einem Sterbefall im Krankenhaus wird diese durch die Krankenhausverwaltung ausgestellt. Wenn der Arzt nicht bescheinigen kann, dass eine natürlich Todesursache vorliegt, muss die Polizei benachrichtigt werden.
Es ist sinnvoll, einen Bestatter möglichst frühzeitig zu benachrichtigen, weil dieser sehr behilflich ist. Allerdings muss der Verstorbene nicht sofort ins Bestattungsinstitut überführt werden. Er kann bis zu 36 Stunden zu Hause aufgebahrt bleiben, damit die Angehörigen Abschied nehmen können.
Bestatter klären darüber auf, was dabei zu beachten ist. Bevor ein Bestatter benachrichtigt wird, sollte geprüft werden, ob der Verstorbene mit einem bestimmten Bestatter bereits einen Bestattungsvorsorgevertrag abgeschlossen hat. Auch sollten die engsten Angehörigen benachrichtigt werden. Danach gilt es, die wichtigsten Dokumente bereit zu legen. Diese sind: Nachweis über den letzten Wohnsitz, Todesbescheinigung vom Arzt, Personenstandsurkunden; bei Ledigen die Geburtsurkunde, bei Verheirateten die Heiratsurkunde, bei Geschiedenen: Heiratsurkunde und Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk, bei Verwitweten: Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners. Weiterhin erforderlich sind Bestattungsvorsorgevertrag (falls vorhanden), Versicherungsunterlagen (Sterbegeld-, Lebens-, Unfallversicherungen; einige Institutionen, z. B. Gewerkschaften, zahlen unter bestimmten Voraussetzungen Sterbegeld), Private Sterbegeldversicherungen und falls vorhanden das Testament.
Benötigt wird auch die Rentennummer. Diese befindet sich auf dem Rentenbescheid bzw. auf dem Rentenausweis. Die Rentennummer findet sich auch auf dem Kontoauszug des Girokontos, da die Renten stets unter Angabe der Rentennummer überwiesen werden.
Der Bestatter hält üblicherweise die Formulare für die Beantragung der sogenannten Drei-Monats-Rente (Sterbevierteljahr) für die Witwe oder den Witwer vor. Des Weiteren muss sich um eine Grabstätte und bei der Gemeinde oder der Grabstättenverwaltung um einen Beisetzungstermin gekümmert werden. Auch hier helfen die Bestatter. Zu bedenken  sind auch die Traueranzeigen und Trauerkarten.
Für das Beisammensein der Hinterbliebenen nach der Beisetzung sollte auch bei der gewünschten Gaststätte reserviert werden. Das gegenseitige Trösten hilft bei der Trauerbewältigung und stärkt die Familie.



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