Steuererklärung: Tipps für Steuerneulinge

Wer muss eine Steuererklärung machen und was lässt sich absetzen / Termin zur Abgabe: 31. Juli 2019.

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Nicht jeder ist dazu verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben, häufig zahlt es sich aber aus | Foto: pixabay

Region (MB). Die Steuererklärung für das vergangene Jahr muss gemacht werden – eine Aufgabe, die bei vielen auf der Unbeliebtheitsskala ganz oben steht. Besonders junge Menschen, die zum ersten Mal eine Steuererklärung machen müssen, sind von der Thematik oftmals eingeschüchtert.

Wer muss eine Steuererklärung machen?
Nicht jeder muss automatisch eine Steuererklärung abgeben. Selbst wenn man nicht dazu verpflichtet ist z.B. als lediger Arbeitnehmer ohne Nebeneinkünfte, kann sich die Mühe aber durchaus lohnen. Wer zum Beispiel lange Wege zur Arbeit bewältigt oder Handwerker beauftragt hatte, kann die dadurch entstandenen Kosten von der Steuer absetzen – und bares Geld sparen. Laut dem Statistischen Bundesamt wurden durchschnittlich 974 Euro von Finanzamt zurückgezahlt. Die sogenannte Veranlagungspflicht, also die Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung, greift, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind , z.B. für mehrere Arbeitgeber gearbeitet hat, neben dem Arbeitslohn zusätzliche Einkünfte von mehr als 410 Euro erhalten hat (z.B. aus Vermietung oder freischaffender Tätigkeit), sogenannte Ersatzleistungen wie Arbeitslosengeld oder Elterngeld bekommen hat oder wenn bei einem Ehepaar Steuerklassen IV mit Faktor, V oder VI eingetragen sind. Wer zur Steuererklärung verpflichtet ist, hat seit diesem Jahr bis zum 31. Juli des Folgejahres Zeit diese abzugeben. Neu ist seit diesem Jahr auch, dass bei Verspätungen 25 Euro pro Monat fällig werden. Bei freiwilligen Steuererklärungen hat man weiterhin vier Jahre Zeit, diese noch einzureichen. Für Privatpersonen besteht zudem keine rechtliche Verpflichtung dafür einen Steuerberater zu beauftragen. In komplizierten Fällen kann ein Steuerberater aber sinnvoll sein, da dieser die aktuelle Rechtslage besser kennt.
Wer die Steuererklärung nicht auf dem traditionellen Papierwege einreichen will, kann dafür auch zahlreiche Online-Tools nutzen

Was lässt sich absetzen?
Die kurze Antwort dazu: Viel! Einen großen Anteil machen dabei die sogenannten Werbungskosten aus. Dies sind Kosten, die durch die eigene Arbeitsstelle entstehen. Als normaler Angestellter können dies z.B. Kosten für Bewerbungen, Arbeitsmittel, Fahrten, Umzüge oder auch Beiträge für Berufsverbände sein. Mittlerweile müssen auch keine Nachweise mehr direkt mit der Steuererklärung eingereicht werden. Nachweise und Belege sollten aber dennoch aufbewahrt werden, da das Finanzamt bei Bedarf und zur Kontrolle Belege anfordern kann. Im Schnitt muss man zwischen ein bis drei Monate auf den Steuerbescheid und die ersehnte Erstattung warten. Es lohnt sich also in den meisten Fällen eine Steuererklärung zu machen, selbst wenn man nicht dazu verpflichtet ist.

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