Tag der älteren Menschen
Gesundheit | Von CGA Verlag | 23. September 2022Region (MB). Am 1. Oktober ist der „Internationale Tag der älteren Menschen“. Eines der Themen, die viele ältere Menschen früher oder später betrifft ist die Frage nach Hilfen im Alltag. Ob Pflegegeld oder ambulanter Pflegedienst: Gesetzlich Versicherte, die aus gesundheitlichen Gründen in ihrer Selbstständigkeit beeinträchtigt sind und im Alltag Hilfe benötigen, können unter bestimmten Voraussetzungen Leistungen aus der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen. Dafür muss jedoch zunächst der Pflegegrad festgestellt werden. Der Antrag auf Leistungen kann formfrei bei der Pflegekasse gestellt werden. Gut zu wissen: Der Antrag kann auch von pflegenden Angehörigen gestellt werden, sofern eine Vollmacht vorhanden ist. Ist der Antrag gestellt, vereinbart der Medizinische Dienst (MD) einen Termin zur Pflegebegutachtung. Diese erfolgt im häuslichen Umfeld der Pflegebedürftigen und überprüft deren Selbstständigkeit in sechs Lebensbereichen. Der Gutachter ermittelt dabei eine Gesamtpunktzahl, die den Pflegegrad und damit auch Art und Höhe der Leistungen bestimmt.
Pflegebedürftige sollten vor dem Besuch nicht extra aufräumen oder sich fein machen. Zudem sollten pflegende Angehörige bei dem Termin unbedingt anwesend sein und Auskunft geben, zum Beispiel über den typischen Monatsablauf des Pflegebedürftigen.
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