Wichtige Aspekte beim Vererben und Erben: Worauf geachtet werden sollte.
Region (MB). In Deutschland ist das Erbrecht fest im Grundgesetz verankert und zählt somit zu den Grundrechten, wobei die meisten Erbangelegenheiten im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt sind.
Um Erbstreitigkeiten zu vermeiden, ist ein frühzeitig aufgesetztes Testament oder ein Erb- vertrag sinnvoll. Damit dies rechtsgültig ist, muss es handschriftlich vom Erblasser verfasst und unterschrieben sein, empfehlenswert ist zudem die Angabe von Datum und Ort. Üblicherweise wird zwischen einem eigenhändigen Testament genannt, und einem notariellen Testament unterschieden. Ersteres wird vom Testator selbst handschriftlich verfasst, ohne Einwirkung eines Dritten. Das notarielle Testament hingegen erfolgt mit der Erklärung des letzten Willens vor einem Notar oder mit der Übergabe einer Schrift an den Notar.
Wurde kein Testament oder Erbvertrag hinterlassen, gilt die gesetzliche Rangfolge der Erben. Zu den gesetzlichen Erben zählen enge Verwandte, Ehepartner des Erblassers sowie der Staat. Wobei letzterer nur erbt, wenn der Erblasser niemanden als Erben eingesetzt hat und es keine weiteren gesetzlichen Erben gibt. Die gesetzlichen Erben werden in unterschiedliche Ordnungen eingeteilt: Kinder und Enkel bilden die Erben erster Ordnung, Eltern und Geschwister sowie Nichten/Neffen gehören zu den Erben zweiter Ordnung, zu den Erben der dritten Ordnung zählen Großeltern, Onkel/Tanten und deren Kinder.
Das Erbrecht nach dem BGB sichert nahen Verwandten den sogenannten Pflichtteil als gesetzliche Mindestbeteiligung zu, welcher unabhängig vom Willen des Erblassers gewährt wird. Demnach sind Ehegatten, Kinder sowie Eltern und Enkelkinder in einem Erbfall pflichtteilsberechtigt.
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