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Unfall mit geliehenem Auto: Hilfsbereitschaft kann teuer werden

Mobil & Kfz | Von | 12. August 2022

Leihwagen

Wer sein Auto verleiht, sollte zuvor bei seiner Versicherung den Kreis der erlaubten Fahrer vorübergehend erweitern. Der sogenannte Rabattschutz hilft im Falle eines Unfalls die eigene Schadensfreiheitsklasse zu behalten – unabhängig von der Höhe der Entschädigungsleistung. Foto: txn

Region (MB). Der Kumpel möchte zum Baumarkt, die Tochter in den Wochenend-Ausflug – es gibt viele Gründe, sein Auto zu verleihen. Statt einfach nur den Schlüssel aus der Hand zu geben, lohnt es sich in jedem Fall auch über die Versicherung nachzudenken. Denn wer anderen sein Auto kostenlos zur Nutzung überlässt, haftet auch für alle Schäden und Verkehrsvergehen, die der Entleiher verursacht. Wer auf der sicheren Seite sein möchte, sollte vorher seiner Versicherung die zusätzlichen Fahrer melden. Wichtig zu prüfen: Besitzt der Fahrer eine gültige Fahrerlaubnis und ist er auch fahrtüchtig? Bei einem Verkehrsverstoß lässt sich die Kostenfrage meist leicht klären. Anders bei einem Unfall: Die Kfz-Haftpflichtversicherung übernimmt die Schäden des Unfallgegners. Für Fahrzeughalter ohne Vollkasko kann es dennoch teuer werden, wenn die Reparatur am eigenen Fahrzeug selbst bezahlt werden muss. Deswegen ist es sinnvoll, einen Leihvertrag aufzusetzen, worin vereinbart wird, dass der Entleiher alle Schäden am geliehenen Fahrzeug zu ersetzen hat. Zusätzlich empfiehlt sich gerade bei hochwertigeren Fahrzeugen eine Vollkaskoversicherung, um Ärger im Familien- und Freundeskreis zu vermeiden. Wenn eine Kfz-Versicherung nach einem Unfall in eine schlechtere Schadensfreiheitsklasse eingestuft wird, kann der Versicherungsbeitrag deutlich steigen. Empfohlen wird einen Rabattschutz zu vereinbaren.

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