Was tun beim Verkehrsunfall?

Rico Nattke von der Verkehrsunfall-Hilfe Cottbus informiert.

Verkehrsunfall
Rico Nattke von der Verkehrsunfall-Hilfe aus Cottbus informiert, was bei selbst- und fremdverschuldeten Verkehrsunfällen zu beachten ist.
Foto: CGA-Archiv

Region (MB/sr). Im Falle eines Verkehrsunfalls sind viele Menschen oft verunsichert, was sie machen müssen und an wen sie sich wenden sollen. Rico Nattke, von der Verkehrsunfall-Hilfe aus Cottbus erklärt, was zu beachten ist: „Bei selbstverschuldeten Unfällen muss in jedem Fall die eigene Versicherung kontaktiert und der Schaden gemeldet werden. Die Haftpflichtversicherung kümmert sich dann um die Schäden am Fahrzeug des Unfallgegners. Für die Schäden am eigenen Fahrzeug hilft da dann, falls vorhanden, aber nur die eigene Kaskoversicherung.“
Bei fremdverschuldeten Unfällen sieht es anders aus: Hier werden die Schäden am eigenen Fahrzeug von der Versicherung des Verursachers getragen. Dabei sind auch weitere Schadenpositionen, wie beispielsweise Schmerzensgeld für entstandene Körperschäden erstattungsfähig. Für die Erstattung dieser Positionen ist man zumeist auf fachkundige Unterstützung angewiesen, da die gegnerische Versicherung derartige „Zusatzpositionen“ ungern freiwillig bezahlt. In dem Fall ist es sinnvoll sich an einen auf Verkehrsrecht spezialisierten Rechtsanwalt zu wenden.
Ähnlich verhält es sich bei dem Sachverständigen, der sich das eigene Fahrzeug anschaut um dem Schaden zu beziffern und so ein verbindliches Gutachten erstellt. Dieses ist in den meisten Fällen unabdingbar um alle Schadenpositionen erstattet zu bekommen. Auch bei der Auswahl des Sachverständigen sollte Sorgfalt bewiesen werden. So ist Vorsicht geboten bei Sachverständigen die ein sehr breites Feld bewirtschaften und beispielsweise vom Boot über technische Anlagen bis hin zum PKW alles begutachten. Hier fehlt oft die detaillierte Fachkenntnis.
Die Rechtsanwalt- und Sachverständigenkosten müssen bei unverschuldeten Unfällen stets von der Versicherung des Verursachers getragen werden.
„Bei beiden Parteien sollte Wert auf die Seriosität und Erreichbarkeit gelegt werden. So ist es für den Geschädigten immer von Vorteil, wenn ein zu regulären Geschäftszeiten besuchbarer Geschäftssitz vorhanden ist, um sich mit Fragen oder Anliegen auch persönlich verständigen zu können“, erklärt Rico Nattke weiter.

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