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Wer darf ausbilden

Job & Karriere | Von | 20. September 2018

Berater der HWK und IHK helfen weiter.

Region (lb). Um den eigenen Betrieb oder das Unternehmen für die Zukunft zu sichern, braucht man kompetente Auszubildende (Azubis) / Lehrlinge. Damit die Azubis die betrieblichen Ansprüche erfüllen können, werden fähige Ausbilder benötigt. Aber nicht jeder darf ausbilden. Ob jemand als Ausbilder geeignet ist, entscheidet sich anhand verschiedener Aspekte der Verbände IHK und HWK.

Vorab muss zudem geprüft werden, ob sich der Betrieb als Ausbildungsstätte eignet. Verfügt die Arbeitsstätte über alle Einrichtungen, die zur Berufsausbildung wichtig sind? Können Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, die in der entsprechenden Verordnung festgelegt sind, vermittelt werden? Werden nicht alle Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten betrieblich abgedeckt, ist es möglich einzelne Inhalte auch über andere Unternehmen unterrichten zu lassen, zum Beispiel die Buchhaltung über den eigenen Steuerberater.

Bei der Eignung des Ausbilders müssen Industrie- und Handelsunternehmen sowie Handwerk teilweise differenziert betrachtet werden. Eine erfolgreiche Ausbildereignungsprüfung ist jedoch in Ausbildungsbetrieben der HWK und IHK Bedingung. Gemeinsamkeit besteht auch darin, wer nicht ausbilden darf. Der benannte Ausbilder ist nicht geeignet, wenn er aufgrund bestimmter Straftaten keine Jugendlichen beschäftigen darf. Oder der Benannte wiederholt bzw. schwer gegen das Berufsbildungsgesetz verstoßen hat.

Im Handwerk wird in zulassungspflichtiges und zulassungsfreies Handwerk unterschieden. Um Ausbilder im Handwerk zu werden, bedarf es der bestandenen Meisterprüfung im Ausbildungsberuf oder einem verwandten Handwerk.

Im zulassungsfreien Handwerk genügt die Gesellen- oder Abschlussprüfung oder ein Studium in der entsprechenden Fachrichtung. Jedoch wird hierbei mehrjährige Berufserfahrung vorausgesetzt.

In der Industrie und im Handel ist jemand als Ausbilder geeignet, sofern er eine Abschlussprüfung im auszubildenden Beruf oder einer dementsprechenden Fachrichtung absolviert hat. Auch hier ist die praktische Berufserfahrung ein Muss. Es gibt allerdings gesetzliche Ausnahmeregelungen, z.B. Fach- und Hochschulabsolventen mit Praxiserfahrung sowie berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnissen. In der Regel müssen auch diese Kenntnisse mit einer Prüfung nachweisbar sein.

Welche genauen fachlichen Anforderungen ein Ausbilder erfüllen muss, ist natürlich vom jeweiligen Ausbildungsberuf abhängig.

Ob der Betrieb und der benannte Ausbilder tatsächlich geeignet sind, darüber informieren die Berater der IHK und HWK Cottbus genauestens.

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