Abwasser-Millionen ohne Cottbuser Weg

Stadt geht leer aus: Landesgeld gibt es nur ohne die Aufhebung bestandskräftiger Bescheide

Cottbus (mk). Der Weg der Stadtverwaltung in der Altanschließerproblematik war klar. Um dauerhaft Rechtsfrieden zu schaffen, sollten die betroffenen Anschließer ihre Beiträger zurückerhalten – egal ob die Beitragsbescheide bestandskräftig geworden sind oder nicht. Diesem Cottbuser Weg folgt die Landesregierung ausdrücklich nicht.  Zur Deckung der durch Beitragsrückzahlungen entstehenden möglichen Finanzierungslücken, verkündete der Innenminister Karl-Heinz Schröter, sollen zinslose Darlehen in einer Gesamthöhe von bis zu 200 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden. Die Landesregierung sagt darüber hinaus weitere finanzielle Hilfen für betroffene Zweckverbände bis zu einer Gesamthöhe von 50 Millionen Euro zu. Der Haken: Diese Landesunterstützung gilt nur im Zusammenhang mit noch nicht bestandskräftigen Bescheiden. Jochen Schubert von der Cottbuser FDP-Fraktion ist empört über diesen Vorstoß der Landesregierung. „Der vorgeschlagene „Cottbuser Weg“ ist die einzige Möglichkeit, das Vertrauen der betroffenen Bürger in die Verwaltung wieder herzustellen. Das Cottbus nun genau dafür bestraft werden soll ist einfach nicht nachvollziehbar“, so Jochen Schubert. „Schon seit Jahren fordern wir ein Umdenken von Politik und Verwaltung ein. Die Bürger sind nicht dazu da, sich rumschubsen zu lassen. Verwaltung und Politik müssen den Bürgern dienen und nicht umgekehrt.“
Der Vorschlag des Innenministers gefährde den sozialen Frieden im Land, erklärt hingegen Felix
Sicker, Vorsitzender des FDP-Stadtverbandes und fordert deshalb den Rücktritt des Ministers.
Karl-Heinz Schröter begründet: „Die Landesregierung folgt damit der im Rechtsgutachten von Prof. Dr. Christoph Brüning (Universität Kiel) dargelegten „mittleren Lösung“ (Option II). Finanzielle Hilfen des Landes werden außerdem grundsätzlich mit der Auflage verbunden, effizientere Strukturen in der Wasserwirtschaft herbeizuführen.
Den Bürgern wird so auch weiterhin nur der Klageweg bleiben.