Alkoholverbot in Cottbus

Öffentliches Trinken wird eingeschränkt.

Cottbus (MB). Die Stadt Cottbus richtet eine weitere Alkoholverbotszone ein. Das hat die Stadtverwaltung entschieden und das dazu notwendige Verfahren in Gang gesetzt. Betroffen ist der Bereich der Stadtpromenade, begrenzt durch die Berliner Straße – Platz am Stadtbrunnen – Haltestellenbereich Stadtpromenade vor dem Blechen Carré. Demnach gilt ab dem 25.06., dass in der Zeit von 10 bis 22 Uhr der öffentliche Alkoholkonsum in dem benannten Bereich untersagt ist.

Der Entscheidung vorausgegangen waren Hinweise von Händlern sowie Beschwerden von Passanten über Belästigungen und Beleidigungen aus dem Trinkermilieus. Im Rahmen der ordnungsbehördlichen Kontrollen wurden darüber hinaus bereits eine Vielzahl von Ordnungswidrigkeiten festgestellt. Manuel Helbig; Fachbereichsleiter Ordnung und Sicherheit: „Unser Ziel ist es, möglichst wenige Verbote und Beschränkungen zu verhängen, da diese stets auch Unbeteiligte betreffen, die sich nichts haben zu Schulden kommen lassen. Doch leider wird unsere Kulanz ausgenutzt.“

Bislang gilt in der Stadt ein Alkoholverbot auf dem Schillerplatz. Dieses war am 2.05. in Kraft getreten und ist zunächst bis Ende Oktober befristet. Nachbarn beschwerten sich hier über nächtliche Ruhestörungen.

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