Besuchsverbot beim CTK
Kurzmeldungen | Von CGA Verlag | 11. März 2022Cottbus (MB). Trotz Besuchsverbot sind im CTK Besuche für die Kinderklinik sowie Palliativpatienten weiterhin möglich. Auch eine Begleitperson im Kreißsaal ist erlaubt, ebenso medizinisch notwendige Begleitperson für stationäre Patienten.
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