Die Wende im Kanalstreit?
Region | Von CGA Verlag | 18. Dezember 2015Die Cottbuser Rechtsanwälte Peter Göpfert und Jana Böttcher sind mit Verfassungsbeschwerde erfolgreich / Karlsruher Senat sieht „Grundrecht des Vertrauensschutzes“ verletzt / Pflicht galt „nur für juristische Sekunde“:
Region (J.H.). Das Bundesverfassungsgericht hat jetzt zwei Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichtes Berlin-Brandenburg aufgehoben und die Angelegenheit an dieses Gericht zurückverwiesen. Rechtsanwalt Peter Göpfert: „Hier konnten wir eine Wende im Rechtsstreit um das Thema der Kanalanschlussbeiträge zugunsten der Cottbuser Bürger erwirken.“
Die Anwendung einer seit dem 1. Februar 2004 gültigen Neufassung der unwirksamen alten Satzung von 1993 „entfaltet bei den Beschwerdeführerinnen eine verfassungsrechtlich unzulässige Rückwirkung“, heißt es in einer am Donnerstag veröffentlichten Erklärung aus Karlsruhe. Die Beschwerdeführerinnen, vertreten durch die Cottbuser Rechtsanwälte Peter Göpfert und Jana Böttcher, besitzen Grundstücke in Cottbus, die schon vor 1990 bzw. kurz nach dem 3. Oktober 1990 Abwasseranschluss hatten. Bescheide über den Kanalanschlussbeitrag erhielten sie am 12. Mai 2009 bzw. am 29. November 2011.
Das Oberverwaltungsgericht war davon ausgegangen, dass die erste Satzung für das Entstehen der Beitragspflicht heranzuziehen war, obgleich sie sich als unwirksam erwies. Dass viel später, nämlich 2004, eine neue Satzung alte Fehler korrigierte, konnte die Beitragspflicht aber nur für eine „juristische Sekunde“ entstehen lassen; danach war die Pflicht sofort verjährt und erloschen. Beitragspflicht könne also nur durch rechtswirksame Satzungen entstehen. Das Gericht weist rückwirkende Abgabenbelastungen insbesondere auch mit dem Blick auf „tatsächliche und rechtliche Schwierigkeiten im Zusammenhang mit der Wiedervereinigung“ ausdrücklich ab.