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Cottbuser Großvermieter muss Stadtbrache kaufen

Cottbus | Von | 10. Februar 2023

GWC kauft Stadtbrache für 5.1 Millionen Euro / Wirtschaftlichkeit Fehlanzeige / Wahlversprechen wird eingelöst.

Cottbus (MB). Vielen Lausitzern ist die brachliegende Fläche an der Stadtpromenade in der Innenstadt ein Dorn im Auge, doch die Stadt betonte lange Zeit ihre eingeschränkte Handlungsfähigkeit. Das Grundstück gehört bisher einem privaten Investor, der ein weiteres innerstädtisches Einkaufszentrum plante.
Am Mittwoch, 8. Februar 2023, stimmte nun die Mehrheit der Cottbuser Stadtverordneten in einer Sondersitzung dem Plan zu, die EKZ GmbH samt Grundstück durch die stadteigene Gebäudewirtschaft Cottbus (GWC GmbH) erwerben zu lassen. Als Kaufpreis stehen 5,1 Millionen Euro im Raum.
Hinzu kommt etwa eine Million Euro für weitere Kosten wie Grunderwerbssteuer und Notargebühren. Weitere Folgekosten wie Fremdfinanzierungszinsen, Abbruch und Begrünung hängen von der zukünftigen Gestaltung sowie möglichen Fördermitteln ab, jedoch könnte diese Transaktion den Cottbuser Großvermieter mittelfristig mit einen zweistelligen Millionenbetrag belasten.
Aus Sicht der GWC ist der Kauf aufgrund der fehlenden Nutzung des Grundstücks wirtschaftlich nicht darstellbar. Eine Kompensation seitens der Stadt zum Ausgleich der Kosten und Aufwendungen der GWC ist im Haushalt der Stadt weder enthalten, noch abbildbar, so die Stadtverwaltung.
In ihrem Beschluss halten die Cottbuser Stadtverordneten fest, dass die Investitions- und Instandhaltungsplanung der GWC für Neubau und Bestand durch den Erwerb nicht eingeschränkt werden darf. Eine Beruhigungspille für GWC-Mieter, denn wie die Stadtverordneten das vor dem Hintergrund des städtischen Haushaltes sicherstellen wollen, ließen sie offen. Zudem soll die Stadt nach einer Haltefrist von fünf Jahren die EKZ-Gesellschaft und das Grundstück erwerben können.
Oberbürgermeister Tobias Schick verteidigt die Entscheidung: „Damit gehen wir einen ersten, aber wesentlichen Schritt, um das Grundstück in der Stadtpromenade zunächst auf Vordermann zu bringen. Danach werden wir gemeinsam mit der Bürgerschaft ausloten und besprechen, was auf dem Grundstück in Zukunft geschieht. Wir werden dort einen Wohlfühlort haben.“ Was immerdar sein mag…

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