Wasserzählerablesung.
Region (MB). Im Zeitraum vom 22.9. bis 30.10. führt die LWG Lausitzer Wasser GmbH & Co. KG die jährliche Ablesung der Wasserzähler durch. Erfasst werden ausschließlich Haus- und Gartenzähler, nicht jedoch Wohnungszähler.
Die Ablesung ist erforderlich, um die Jahresverbrauchsabrechnung korrekt erstellen zu können. Je nach Versorgungsgebiet erfolgt die Erfassung der Zählerstände entweder durch die Kunden selbst oder durch beauftragte Mitarbeiter der Firma MSG Metering Service GmbH. Haushalte, die zur Selbstablesung vorgesehen sind, erhalten eine Ablesekarte, auf der der Zählerstand eingetragen und anschließend portofrei an die LWG zurückgesendet werden kann. Noch einfacher und schneller ist die Meldung über das Kundenportal der LWG. In Gebieten, in denen Mitarbeiter die Ablesung übernehmen, weisen sich diese mit einem Dienstausweis aus und sind nicht berechtigt, Zahlungen entgegenzunehmen. Sollte ein Kunde nicht anwesend sein, wird ebenfalls eine Ablesekarte hinterlegt.
Die genauen Ablesezeiträume für die jeweiligen Orte sind den rechtzeitig verteilten Postkarten sowie den Informationen auf der Website der LWG zu entnehmen. Wird kein Zählerstand übermittelt, ist das Unternehmen verpflichtet, den Wasserverbrauch zu schätzen. Für Rückfragen steht den Kunden die Servicenummer 0355/350-0 zur Verfügung.
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