Digitale Medizin in der Lausitz stärken

Stadt und Land gleichermaßen medizinisch versorgen.

2019 03 12 Schulze Nowka Gespraech mit Staatssekretaer Gebhart
Vertreter aus Politik, Medizin und Wissenschafte berieten über eine medizinische Modellregion in der Lausitz | Foto: CDU

Region (MB). Der Lausitzer Bundestagsabgeordnete Klaus-Peter Schulze und der Landtagsabgeordnete Raik Nowka waren am 13.3.19 zu Gast beim Parlamentarischen Staatssekretär Thomas Gebhart im Bundesgesundheitsministerium. Zusammen mit der Spremberger Bürgermeisterin, der amtierenden BTU-Präsidentin und den Geschäftsführern des CTK Cottbus und des Spremberger Krankenhauses stellten sie die Idee vor, die Lausitz zu einem Zukunftslabor für die digitale Medizin zu machen.
„Deutschland steht schon heute vor der großen Herausforderung, die medizinische Versorgung auch im ländlichen Raum ausreichend zu gewährleisten. Die Digitalisierung bietet hier die große Möglichkeit, mithilfe moderner Technik die Unterschiede in der Versorgung zwischen Stadt und Land auszugleichen“, so die beiden CDU-Abgeordneten.
Statt nur einzelne Maßnahmen wie die Telemedizin zu fördern, sollen in der Lausitz versuchsweise die gesamten Möglichkeiten der digitalen Medizin gebündelt angewandt werden.

Am 14. März 2019 hat der Deutsche Bundestag das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) beschlossen. „Mit diesem Gesetz sorgen wir für eine deutlich verbesserte medizinische Versorgung im ländlichen Raum. Damit machen wir einen wichtigen Schritt im Hinblick auf unser Versprechen im Koalitionsvertrag, eine flächendeckend gute Gesundheitsversorgung zu schaffen“, so der Lausitzer Bundestagsabgeordnete Klaus-Peter Schulze.

„Die Bundesländer sollen in dünn besiedelten oder strukturschwachen Räumen auf Zulassungssperren für Arztpraxen verzichten können. Zudem sollen behandelnde Ärzte in diesen Gebieten künftig Zuschläge erhalten und die Rolle der Hausärzte wird gestärkt“, so der CDU-Abgeordnete.

Darüber hinaus gibt es mit dem neuen Gesetz generelle Änderungen, die auch in den urbanen Räumen zu einer deutlichen Verbesserung der medizinischen Versorgung führen. „Wir schaffen mit den neuen Regelungen die Voraussetzungen für kürzere Wartezeiten beim Arzt. Des Weiteren erhalten Ärzte für Mehrleistungen und auch für die Aufnahme neuer Patienten eine bessere Vergütung. Je schneller ein Patient aufgenommen wird, desto höher ist der Zuschlag“, so Schulze.

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